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Umweltpolitik und GesetzgebungAbnahme der Umweltbelastung mit Tributylzinn durch AFS-Konvention Thomas Höfer Korrespondenzautor: Dr. Thomas Höfer, Max-von-Pettenkofer-Institut des Bundesgesundheitsamtes, Thielallee 88-92, D-14195 Berlin
Bewuchs am Schiffsrumpf erhöht die Reibung im Wasser, führt zu erhöhtem Treibstoffverbrauch oder verringerter Geschwindigkeit der Schiffe. Tributylzinn (TBT) wird seit den späten sechziger Jahren als Antibewuchs-Wirkstoff (Anti-Fouling) in Unterwassenanstrichen bei Schiffen eingesetzt. Schon nach weniger als zwei Jahrzehnten wurde die aquatische Toxizität des aus den Anstrichen freigesetzten Biozids im Meer deutlich. Eine Eintragsmenge von nur ca. 40 t TBT pro Jahr in die gesamte Nordsee reichte aus, um großflächig vor allem im Bereich der Schiffahrtswege bei Seeschnecken Imposex hervorzurufen (Auftreten männlicher Geschlechtsmerkmale bei weiblichen Tieren). Viele Meeresfrüchte sind heute bedenklich belastet und die schädlichen Wirkungen von TBT werden im Meer noch lange nachweisbar sein. | | Schlagwörter:AFS-Konvention; TBT; Tributylzinn (TBT) |
14 UWSF (2) 116-117 (2002)
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