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Ökotoxikologische Prüfungen nach dem Chemikaliengesetz (ChemG) - Durchführung und Bewertung H. Peter; C. Franke Korrespondenzautor: Dr. H. Peter, Dr. C. Franke, Umweltbundesamt, Mauerstr. 52, D-O-1080 Berlin
Das Chemikaliengesetz schreibt für neu anzumeldende Stoffe, nach Vermarktungsmengen gestaffelt, ökotoxikologische Prüfungen vor, deren Ergebnisse eine Abschätzung des Gefährdungspotentials für die Umwelt ermöglichen. Die ökotoxikologischen Tests – deren Prüfung auf Validität und deren Bewertung dem Umweltbundesamt obliegen – werden beschrieben. Darüber hinaus werden Hinweise für die Testauswahl, für Problemlösungen bei der Versuchsdurchführung und für die Auswertung der Ergebnisse gegeben. |
4 UWSF (6) 333-338 (1992)
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