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Übersichtsbeiträge

10 Jahr Chemikaliengesetz - Auswirkungen und Erfahrungen des Umweltbundesamtes bei der Bewertung von neuen Stoffen
A. Gies-Reuschel; Arno Lange
Korrespondenzautor: Dr. A. Gies-Reuschel, Dr. A.W. Lange, Umweltbundesamt, Gruppe Chemikaliengesetz, Bismarckplatz 1, D-W-1000 Berlin 33

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Nach 10 Jahren Chemikaliengesetz zieht der Beitrag aus der Sicht des Umweltbundesamtes eine kritische Zwischenbilanz. Während das ChemG wenigstens den Teilmarkt der Neustoffe durchsichtiger gemacht hat, hat es seinen Anspruch nicht erfüllt, schnell Gefahren für die Umwelt abzuwehren, da der Verordnungsweg zu langsam und schwerfällig ist, Die Autoren schlagen vor, die Zuständigkeiten der Behörden in Deutschland beim Vollzug des ChemG in einem Amt zu Konzentrieren. Auch empfehlen sie einen Erlaß vorläufiger Verbote durch die Bewertungsstellen, die bis zur abschließenden Regulierung des Stoffes durch eine Rechtsverordnung ihre Gültigkeit behalten, um eine raschere Risikoreduzierung zu ermöglichen. Bestehende Informationslücken, welche die Stoffbewertung erschweren, sind u.a. der Mangel befriedigender Teststrategien, die gegenwärtig nur für den aquatischen Bereich existieren und zuverlässige Prognosen der Verwendungsmuster; hier wird eine Meldepflicht für die Verwendung von Chemikalien empfohlen, und zwar für Neu- und Altstoffe.



4 UWSF (1) 36-40 (1992)

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