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Übersichtsbeiträge: Wassergefährdende StoffePrüfung und Bewertung wassergefährdender Stoffe - Sachstand und Probleme Klaus-G. Steinhäuser Korrespondenzautor: Klaus Günter Steinhäuser, Institut für Wasser-, Boden- und Lufthygiene, Umweltbundesamt, Postfach 330022, D-14191 Berlin
Wasserrecht und Chemikalienrecht verwenden den Begriff der Wassergefährdung in verschiedener Weise. Dementsprechend unterscheiden sich auch die jeweiligen Bewertungsansätze, je nachdem, welches Schutzziel durch die Bewertung erreicht werden soll. Im Chemikalienrecht beschränkt sich die Bewertung und Kennzeichnung der Wassergefährdung auf Gefährdungsmerkmale, die unmittelbar aquatische Lebensgemeinschaften bedrohen. Demgegenüber beziehen die Bewertungsansätze im Wasserrecht indirekte toxikologische Risiken ein und haben auch den Schutz der menschlichen Gesundheit bei der Nutzung des Wassers zum Ziel. Maßgebend für alle Bewertungsstrategien sind Ergebnisse biologischer Wirkungstests. Die entsprechenden Verfahrensvorschriften sind zwar weitgehend harmonisiert; jedoch bereitet die experimentelle Durchführung insbesondere bei schwerlöslichen, leicht eliminierbaren und farbigen/trüben Stoffen oft erhebliche Schwierigkeiten, was auch unmittelbare Auswirkungen auf die Bewertung der Stoffe haben kann. Einige Lösungsansätze zur Überwindung von Problemen bei der experimentellen Prüfung und Bewertung werden aufgezeigt.
| | Schlagwörter: biologische Testverfahren; Chemikalienbewertung; Einstufung; eliminierbare Stoffe; schwerlösliche Stoffe; Stoffbewertung; Wassergefährdende Stoffe |
8 UWSF (1) 22-33 (1996)
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