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UWSF

Beitragsserie Meeresforschung: Ulrike Kammann und Henner Hollert (Hrsg.)



Aktive Stoffe als Handlungsoption gegen die Verschleppung von Organismen durch Seeschiffe? (Diskussionsbeitrag)
Thomas Höfer; Stephan Gollasch; Hartmut Nies
Corresponding author:: Thomas Höfer

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Background, Aim and Scope:
Die Gefahren der Verschleppung und des Eintrags ortsfremder Organismen in Küstengewässer werden beschrieben und Handlungsoptionen werden aufgezeigt. Die Internationale Seeschifffahrtsorganisation (IMO) der Vereinten Nationen erarbeitete ein internationales Übereinkommen, um die Gefahren der Verschleppung von Organismen mit dem Ballastwasser von Schiffen zu verringern. Nach in Kraft treten des Übereinkommens muss die gesamte Weltflotte bis spätestens 2016 mit entsprechender Technik ausgerüstet sein.

Main Features:
Die Effizienz der bisher bekannten Ballastwasserbehandlungsmethoden und die mit dem Einsatz verbundenen Risiken für Mensch und Umwelt werden erörtert.

Results:
Mit weiterer Zunahme der Globalisierung und damit dem Welthandel wird auch die Schifffahrt weiter zunehmen. Ohne Gegenmaßnahmen steigt mit jedem Schiff, das ortsfremde Organismen mitführt, das Risiko neuer biologischer Invasionen. Von großer Bedeutung ist hier der stark zunehmende Transport von Containern auf Schiffen, die viele Brackwasserhäfen anlaufen, zunehmend höhere Geschwindigkeiten bieten und aus technischen Gründen einen sehr hohen Umsatz (Aufnahme, Abgabe) von Ballastwasser zeigen. An zentralen Umschlagsplätzen liegen solche Schiffe nebeneinander und könnten damit sogar eine Übertragung fremder Organismen von Schiff zu Schiff ermöglichen (Niimi 2004).
Der aktuelle Stand der Technik verlangt den Einsatz biozider über oxidative Prozesse wirkender Stoffe oder den Einsatz aktivierter UV-Bestrahlung, um die im Ballastwasserübereinkommen festgelegten Grenzwerte einhalten zu können. Auf regulatorischer Ebene liegt der Anforderungsschwerpunkt für die Risikobewertung derzeit bei der umfangreichen Untersuchung des toxischen Potentials der eingesetzten Biozide.

Discussion:
Konflikte könnten sich zukünftig aus der rechtlichen Bewertung der Einleitung von behandeltem Ballastwasser in Häfen und Küstengewässern ergeben. Die Einleitung von Ballastwasser ist nach den landesrechtlichen Vorschriften grundsätzlich Gegenstand des Wasserrechts und erlaubnispflichtig, was in der Praxis jedoch derzeit kaum Auswirkungen hat. Dies könnte sich ändern, wenn mit aktiven Substanzen behandeltes Ballastwasser in großen Mengen in den Häfen und Küstengewässern abgelassen wird. Die Entscheidung über die Zulassung aktiver Substanzen zur Ballastwasserbehandlung und damit die Bewertung ihrer Umweltverträglichkeit liegt bei der IMO. Fraglich ist, ob diese Entscheidungen auf lokaler Ebene in jedem Falle nachvollzogen werden.

Conclusions:
Auch wenn ökologisch vertretbare Lösungen zur Ballastwasserbehandlung eingesetzt werden, ist mit weiteren Arteinschleppungen z.B. im Schiffsbewuchs zu rechnen. Die Lösung des Ballastwasserproblems ist daher als erster aber wichtiger Schritt zur Vermeidung von Arteinschleppungen und den damit verbundenen unerwünschten gesundheitlichen, ökologischen und auch ökonomischen Auswirkungen zu sehen.

Perspectives:
Der aktuelle Trend zeigt, dass der Einsatz aktiver biozidaler Stoffe in allen Arten von Seeschiffen auf allen Seeverkehrswegen zu erwarten ist.

19 UWSF (4) 219-225 (2007)

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