Die EU-Richtlinie 2001/58/EG (Sicherheitsdatenblatt-Richtlinie) stellt fest, dass das Sicherheitsdatenblatt dazu bestimmt ist, "dem berufsmäßigen Verwender (zu) ermöglichen, die notwendigen Maßnahmen für den Gesundheitsschutz und die Sicherheit am Arbeitsplatz sowie für den Umweltschutz zu ergreifen."
Dabei erläutert diese Richtlinie, dass die Sicherheitsdatenblätter insbesondere dem Arbeitgeber ermöglichen sollen, festzustellen, ob es am Arbeitsplatz gefährliche Arbeitsstoffe gibt und alle Risiken, die sich durch die Verwendung dieser chemischen Arbeitsstoffe für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer ergeben, einer Bewertung zu unterziehen.
Kann sich der Arbeitgeber darauf verlassen? Haben die bisherigen Sicherheitsdatenblätter zum sicheren Umgang angeleitet und sind die weiterhin sehr zahlreich auftretenden Berufserkrankungen durch Gefahrstoffe ausschließlich eine Folge leichtsinnigen Umgang? Diese Frage spielt auch in der Diskussion über REACh , die neue europäische Chemikalienpolitik, eine große Rolle.
Der Beitrag zeigt die Stärken und Schwächen sowie das Potenzial von Hersteller-Informationen auf. |